Die monatlichen Eltern-Beiträge unserer Einrichtungen in Haar belaufen sich auf:
für Krippenkinder:
bis 7 Std: 532 EUR
bis 8 Std: 586 EUR
bis 9 Std: 644 EUR
über 9 Std: 709 EUR
für Kindergartenkinder:
bis 7 Std: 326 EUR
bis 8 Std: 369 EUR
bis 9 Std: 415 EUR
über 9 Std: 467 EUR
Die 100 EUR monatlich, die vom Freistaat Bayern übernommen werden, sind bei den hier genannten Beiträgen bereits abgezogen.
Unsere Besuchssatzung finden Sie hier.
Monatlicher Essensbeitrag für das täglich frisch gekochte Essen: 90 EUR.
Außer dem Eltern- und dem Essensbeitrag fallen keine weiteren Kosten an. Unsere Gebührensatzung finden Sie hier.
Für Kinder, deren Geschwister auch eine unserer Einrichtungen besuchen, gibt es eine Ermäßigung von 10%.
In dem Kalenderjahr, in dem ein Kind das dritte Lebensjahr vollendet, werden ab dem Beginn des Kita-Jahres (1. September) vom Freistaat Bayern 100 EUR übernommen.
Bei Bedarf ist eine Übernahme der Kosten durch das Landratsamt München möglich.
Sie können auch einen Antrag auf Bayerisches Krippengeld stellen.
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für Krippenkinder (falls wir nicht am Defizit-Modell der LH München teilnehmen können): bis 7 Std: 975 EUR | für Kindergartenkinder (falls wir nicht am Defizit-Modell der LH München teilnehmen können): bis 7 Std: 390 EUR | Eine aktualisierte, für das neue Kitajahr geltende Besuchssatzung finden Sie hier in Kürze. Die aktuell geltende finden Sie unter "Eltern-Beiträge bis 31.08.2024". Unsere Gebührensatzung, gültig ab dem 16.06.2024, finden Sie hier. Monatlicher Essensbeitrag für das täglich frisch gekochte Essen: 105 EUR Geschwisterermäßigung: für das jüngste Kind wird 10% Geschwisterermäßigung gewährt, so lange zwei oder mehr Kinder eine unserer Einrichtungen besuchen. Sie können auch einen Antrag auf Bayerisches Krippengeld stellen. In dem Kalenderjahr, in dem ein Kind das dritte Lebensjahr vollendet, werden ab dem Beginn des Kita-Jahres (01. September) vom Freistaat Bayern bis zu 100 EUR übernommen. Das ist bei den nebenstehenden Beiträgen bereits berücksichtigt. |
Unserer Einrichtungen in München richten sich nach der Satzung der Stadt München und der Münchner Förderformel, die zum 31.08.2024 ausläuft.
für Krippenkinder (bis 31.08.24): | für Kindergartenkinder (bis 31.08.24):
| Unsere aktuell geltende Besuchssatzung finden Sie hier.
Außer dem Eltern- und dem Essensbeitrag fallen keine weiteren Kosten an. Unsere Gebührensatzung, gültig ab dem 16.06.2024, finden Sie hier. In dem Kalenderjahr, in dem ein Kind das dritte Lebensjahr vollendet, werden ab dem Beginn des Kita-Jahres (01. September) vom Freistaat Bayern bis zu 100 EUR übernommen. Das ist bei den nebenstehenden Beiträgen bereits berücksichtigt. |
Die Beiträge für unsere Einrichtung im HEADS office in Aschheim finden Sie hier:
für Krippenkinder: | für Kindergartenkinder: | Unsere aktualisierte Besuchssatzung finden Sie hier in Kürze.
Geschwisterermäßigung: für das jüngste Kind wird 10% Geschwisterermäßigung gewährt, so lange zwei oder mehr Kinder eine unserer Einrichtungen besuchen.
Sie können auch einen Antrag auf Bayerisches Krippengeld stellen. |
Wenn ihr Wohnsitz in München ist: Um zu erfahren, welchen monatlichen Elternbeitrag Sie letztendlich zahlen würden, können Sie den Online-Rechner der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) nutzen. Es lohnt sich für alle, diesen Rechner zu nutzen. Den Antrag bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe können Sie hier stellen. Wenn ihr Wohnsitz im Landkreis München ist: | ||
Bei Bedarf ist eine Übernahme der Kosten durch das Landratsamt München möglich. |
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Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier: