BEITRÄGE

Elternbeiträge

Unsere Besuchssatzung finden Sie hier.

Die Elternbeiträge richten sich nach der Einrichtung:




Haar

Vockestraße (Krippe)

Zunftstraße (Altersmischung)


Die geltende Gebührensatzung für die Haarer Einrichtungen finden Sie hier.




Aschheim

Aschheim heads Einsteinring (Krippe & Kindergarten)


Die Gebührensatzung für die Aschheimer Einrichtung folgt in Kürze.



Zusätzlich fallen lediglich monatlich folgende Essensbeiträge an:


München

105 EUR monatlich

Haar

90 EUR monatlich

Aschheim

105 EUR monatlich


Möglichkeiten zur Beitragsentlastung

Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung zur Beitragsentlastung: neben der Ausstellung der seitens des Trägers nötigen Unterlagen, stehen wir natürlich für Fragen und Vermittlung von zuständigen Ansprechpartnern zur Verfügung. 

Hier finden Sie eine Übersicht, über die Möglichkeiten für finanzielle Entlastung der Eltern-Beiträge gibt es mehrere Möglichkeiten, die teilweise von dem Wohnort des Kindes und der besuchten Einrichtung abhängt.


Allgemein:


  • Bayerisches Krippengeld für Krippenkinder: Sie können einen Antrag auf Bayerisches Krippengeld stellen, wenn Ihr Kind unter 3 Jahre alt ist.
  • Zuschuss des Bayerischen Freistaats für Kindergartenkinder: In dem Kalenderjahr, in dem ein Kind das dritte Lebensjahr vollendet, werden ab dem Beginn des Kita-Jahres (1. September) vom Freistaat Bayern 100 EUR übernommen. Diese sind bei den ausgewiesenen Elternbeiträgen für Kindergartenkinder bereits abgezogen. Es ist keine Antragstellung nötig.
  • Geschwisterermäßigung: Für Kinder, deren Geschwister auch eine unserer Einrichtungen besuchen, gibt es eine Ermäßigung von 10%. Es ist keine Antragstellung nötig. Diese wird pro Kitajahr gewährt und nur so lange, wie mindestens zwei Kinder einer Familie eine unserer Einrichtung besuchen.


Kind wohnhaft in München...

  • ...und besucht eine Einrichtung in München: Wirtschaftliche Jugendhilfe

Um zu erfahren, welchen monatlichen Elternbeitrag Sie letztendlich zahlen würden, können Sie den Online-Rechner der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) nutzen. Es lohnt sich für alle, diesen Rechner zu nutzen. Den Antrag bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe können Sie hier stellen. 


  • ...und besucht eine Einrichtung im Münchner Umland: Sozialbürgerhaus

Je nachdem, in welchem Stadtbezirk das Kind wohnhaft ist, ist ein anderes Sozialbürgerhaus zuständig. Hier finden Sie eine Übersicht.


Kind wohnhaft im Münchner Umland...

  • ...und besucht eine Einrichtung im Münchner Umland: Landratsamt München

In diesem Fall ist das Landratsamt München zuständig. Hier finden Sie alle nötigen Informationen und den Antrag auf Kostenübernahme.


Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.


 

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Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier:

Zu den FAQs



 
 
 
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