BEITRÄGE

Haar

Die monatlichen Eltern-Beiträge unserer Einrichtungen in Haar belaufen sich auf:


für Krippenkinder:


bis 7 Std:        532 EUR

bis 8 Std:        586 EUR

bis 9 Std:        644 EUR

über 9 Std:     709 EUR


für Kindergartenkinder:


bis 7 Std:         326 EUR

bis 8 Std:         369 EUR

bis 9 Std:         415 EUR

über 9 Std:      467 EUR


Die 100 EUR monatlich, die vom Freistaat Bayern übernommen werden, sind bei den hier genannten Beiträgen bereits abgezogen.

Unsere Besuchssatzung finden Sie hier.


Monatlicher Essensbeitrag für das täglich frisch gekochte Essen: 90 EUR. 


Außer dem Eltern- und dem Essensbeitrag fallen keine weiteren Kosten an. Unsere Gebührensatzung finden Sie hier.


Für Kinder, deren Geschwister auch eine unserer Einrichtungen besuchen, gibt es eine Ermäßigung von 10%. 


In dem Kalenderjahr, in dem ein Kind das dritte Lebensjahr vollendet, werden ab dem Beginn des Kita-Jahres (1. September) vom Freistaat Bayern 100 EUR übernommen.


Bei Bedarf ist eine Übernahme der Kosten durch das Landratsamt München möglich.

Sie können auch einen Antrag auf Bayerisches Krippengeld stellen.


 

München

Eltern-Beiträge ab 01.09.2024:

Wir sind aktuell dabei, die Details zur Nachfolgeförderung (Defizit-Modell) zu klären. Hier finden Sie die Beiträge ab 01. September 2024, falls wir nicht am Defizit-Modell teilnehmen können.  

Um zu erfahren, welchen monatlichen Elternbeitrag Sie letztendlich zahlen würden, können Sie den Online-Rechner der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) nutzen. Es lohnt sich für alle, diesen Rechner zu nutzen. Den Antrag bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe können Sie hier stellen. 


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für Krippenkinder (falls wir nicht am Defizit-Modell der LH München teilnehmen können):


bis 7 Std:           975 EUR
bis 8 Std:         1.050 EUR
bis 9 Std:         1.125 EUR
über 9 Std:      1.200 EUR

für Kindergartenkinder (falls wir nicht am Defizit-Modell der LH München teilnehmen können):


bis 7 Std:        390 EUR
bis 8 Std:       430 EUR
bis 9 Std:       470 EUR
über 9 Std:    510 EUR

Eine aktualisierte, für das neue Kitajahr geltende Besuchssatzung finden Sie hier in Kürze. Die aktuell geltende finden Sie unter "Eltern-Beiträge bis 31.08.2024".


Unsere Gebührensatzung, gültig ab dem 16.06.2024, finden Sie hier.


Monatlicher Essensbeitrag für das täglich frisch gekochte Essen: 105 EUR


Geschwisterermäßigung: für das jüngste Kind wird 10% Geschwisterermäßigung gewährt, so lange zwei oder mehr Kinder eine unserer Einrichtungen besuchen.


Sie können auch einen Antrag auf Bayerisches Krippengeld stellen.


In dem Kalenderjahr, in dem ein Kind das dritte Lebensjahr vollendet, werden ab dem Beginn des Kita-Jahres (01. September) vom Freistaat Bayern bis zu 100 EUR übernommen. Das ist bei den nebenstehenden Beiträgen bereits berücksichtigt.


Eltern-Beiträge bis 31.08.2024:

Unserer Einrichtungen in München richten sich nach der Satzung der Stadt München und der Münchner Förderformel, die zum 31.08.2024 ausläuft.

für Krippenkinder (bis 31.08.24):                                                                                                                                                 
bis 7 Std:            111 EUR
bis 8 Std:          128 EUR
bis 9 Std:          145 EUR
über 9 Std:       162 EUR

für Kindergartenkinder (bis 31.08.24):                                                                                                                     
bis 7 Std:          0 EUR
bis 8 Std:          0 EUR
bis 9 Std:          0 EUR
über 9 Std:       0 EUR


0  EUR durch den Beitragszuschuss vom Freistaat Bayern.

Unsere aktuell geltende Besuchssatzung finden Sie hier.


Monatlicher Essensbeitrag für das täglich frisch gekochte Essen: 105 EUR

Außer dem Eltern- und dem Essensbeitrag fallen keine weiteren Kosten an. Unsere Gebührensatzung, gültig ab dem 16.06.2024, finden Sie hier.

In dem Kalenderjahr, in dem ein Kind das dritte Lebensjahr vollendet, werden ab dem Beginn des Kita-Jahres (01. September) vom Freistaat Bayern bis zu 100 EUR übernommen. Das ist bei den nebenstehenden Beiträgen bereits berücksichtigt.
Nach den Richtlinien der Münchener Förderformel gibt es die Möglichkeit einer Geschwisterermäßigung und einer Ermäßigung aufgrund des Einkommens (bis 31.08.24).








Aschheim

Die Beiträge für unsere Einrichtung im HEADS office in Aschheim finden Sie hier:


für Krippenkinder:                                                                                                                                                                                          
bis 7 Std:           975 EUR
bis 8 Std:         1.050 EUR 
bis 9 Std:         1.125 EUR
über 9 Std:      1.200 EUR

für Kindergartenkinder:                                                                                                                                                                         
bis 7 Std:        390 EUR
bis 8 Std:       430 EUR
bis 9 Std:       470 EUR
über 9 Std:    510 EUR

Unsere aktualisierte Besuchssatzung finden Sie hier in Kürze.
Unsere Gebührensatzung ab September 2024 finden Sie hier in Kürze.


Monatlicher Essensbeitrag für das täglich frisch gekochte Essen: 105 EUR

Geschwisterermäßigung: für das jüngste Kind wird 10% Geschwisterermäßigung gewährt, so lange zwei oder mehr Kinder eine unserer Einrichtungen besuchen.


In dem Kalenderjahr, in dem ein Kind das dritte Lebensjahr vollendet, werden ab dem Beginn des Kita-Jahres (01. September) vom Freistaat Bayern bis zu 100 EUR übernommen. Das ist bei den nebenstehenden Beiträgen bereits berücksichtigt.


Sie können auch einen Antrag auf Bayerisches Krippengeld stellen.




Wenn ihr Wohnsitz in München ist:

Um zu erfahren, welchen monatlichen Elternbeitrag Sie letztendlich zahlen würden, können Sie den Online-Rechner der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) nutzen. Es lohnt sich für alle, diesen Rechner zu nutzen. Den Antrag bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe können Sie hier stellen.


Wenn ihr Wohnsitz im Landkreis München ist:



Bei Bedarf ist eine Übernahme der Kosten durch das Landratsamt München möglich.


Unternehmenspartnerschaft

Durch eine Unternehmenspartnerschaft unterstützen Unternehmen unseren hohen Qualitäts­anspruch. Falls Sie Interesse an einer Unternehmens­partnerschaft haben, freuen wir uns, von Ihnen zu hören.
 


Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier:

Zu den FAQs



 
 
 
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